Kontakt

Praxis und Privatklinik in Rosenheim
Dr. Silke Scheele
Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Königstr. 9
83022 Rosenheim

Tel.  08031 / 401633-0
Fax. 08031 / 401633-1

kontakt@plastische-chirurgie-scheele.de
oder kontaktieren Sie uns über WhatsApp: +49 172 5769 482

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 8:30 Uhr – 17:00 Uhr

Mi. 8:30 Uhr – 20:00 Uhr

Fr. 7:30 Uhr – 15:00 Uhr

Rückruf erwünscht?

Sollten Sie einen Rückruf von uns wünschen, tragen Sie bitte unbedingt Ihre Telefonnummer in das Formular ein uns setzen den Haken bei der Option „Rückruf erwünscht“. Vielen Dank!

Ihr Weg zu uns

Parkmöglichkeiten in der Nähe der Praxis in Rosenheim finden Sie in der Königstraße bzw. Bismarckstraße (jeweils mit Parkschein) oder im Rathaus-Parkhaus P3 (Einfahrt in der Königstraße nur 50m gegenüber der Praxis).

Parkmöglichkeiten an RoMed Klinik Prien: Großer Besucherparkplatz vor der Klinik und dem Gesundheitszentrum. Mit Parkscheibe bis zu 3 Stunden kostenfrei, bei Übernachtung mit Berechtigungsausweis, erhältlich an der Klinik-Pforte.

Kosten und Gebühren für Operationen und Ästhetische Behandlungen

Die Kosten der jeweiligen Behandlung finden Sie auf der entsprechenden Unterseite auf der rechten Seiten in unseren „Auf-einen-Blick-Boxen“.

Beratungsgebühr

Die Beratungsgebühr für ästhetische Operationen oder Behandlungen beträgt einmalig 50€.

Bei privat versicherten Patienten werden Gesprächsleistungen und ärztliche Atteste bei medizinischer Indikation über die private Krankenversicherung abgerechnet.

Bei gesetzlich versicherten Patienten mit einem Hautbefund fällt einmalig eine Beratungsgebühr von 20€ an, da ich nicht mit der gesetzlichen Krankenversicherung direkt abrechnen kann und nicht kostenlos beraten oder behandeln darf.

Wann muss ich bezahlen?

Die Beratungsgebühr und ästhetische Behandlungen können in der Praxis bar oder per EC-Karte gezahlt werden.Nach OP-Zusage fällt bei ästhetischen Operationen eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von 250€ an, die binnen 10 Tagen zu zahlen ist. Die Bereitstellungsgebühr wird natürlich auf die Behandlungssumme angerechnet.

Honorare für ästhetische Operationen oder persönlich vereinbarte Wahlleistungsvereinbarungen sind 2 Wochen vor dem Eingriff ganz oder zu mindestens 50% zu begleichen. Für bis zu 50% der Behandlungssumme können Sie eine Ratenzahlungsvertrag abschließen. Mehr hierzu lesen Sie unter „Finanzierung“ im nächsten Abschnitt.

Wer behandelt mich?

Alle Behandlungen und Operationen führt Frau Dr. Scheele grundsätzlich und ausschließlich persönlich durch.

Patienten, deren Operationskosten von der Krankenkasse übernommen werden, die aber keine Chefarztbehandlung in der Krankenkassenleistung inkludiert haben, können eine Wahlleistungsvereinbarung abschließen, wenn sie persönlich von Frau Dr. Scheele operiert werden möchten.

Wie kann ich bezahlen?

In der Praxis selbst können Sie in bar oder mit EC-Karte (PIN notwendig) bezahlen. Eine Bezahlung per Kreditkarte ist in der Praxis nicht möglich. Falls Sie per Überweisung bezahlen möchten, bitten wir darum die Zahlung mindestens 2 Wochen vor dem OP-Termin vorzunehmen, damit wir den Zahlungseingang auf dem Konto nachvollziehen können.

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Wir helfen Ihnen dabei.

Finanzierung

Wir können Ihnen für bis zu 50% des OP-Honorars eine Finanzierung anbieten.

In diesem Bereich arbeiten wir mit Privadis zusammen.

Die Gebühren für Ratenzahlungen betragen 1,0% der Finanzierungssumme. Bei Teilzahlungsvereinbarungen bis zu 6 Monaten werden keine Zinsen berechnet, bei Laufzeiten von mehr als 6 Monaten beträgt der Zins 0,6% je Monat (effektiver Jahreszins 7,2% p.a.) Die maximale Laufzeit der Ratenverträge beträgt 42 Monate.

Patienteninformation
zur Folgekostenversicherung

Bei Komplikationen, die durch eine medizinisch nicht indizierte Maßnahme entstehen (wie beispielsweise nach einer ästhetischen Operation), kann Ihre Krankenkasse/Krankenversicherung Sie seit 2007 an den Folgekosten beteiligen oder die Kostenübernahme sogar ganz verweigern.

Mit einer Folgekostenversicherung können Sie sich vor diesen finanziellen Risiken schützen:
Die Folgekostenversicherung übernimmt bestimmte Kosten, wenn die Krankenkasse sich nicht oder nur teilweise an den anfallenden Folgekosten beteiligt.

Eine Folgekostenversicherung kann bei verschiedenen Anbietern abgeschlossen werden.

Die bekanntesten Anbieter sind derzeit:

Informationen zur
„Folgekostenversicherung“

Die „Folgekostenversicherung“ entstand in enger Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) und dem Ärzteservice Hannover. Sie steht daher exklusiv Patienten zur Verfügung, die sich von einem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, wie es Frau Dr. Scheele ist, behandeln lassen.

Sie sind ab dem ersten Tag der Operation und für die von Ihnen gewünschte Dauer (1 Jahr oder 3 Jahre) versichert.
Die Versicherung steht allen Krankenversicherten in Deutschland zur Verfügung. Auch für ausländische Patienten, ohne Krankenversicherungsschutz in Deutschland, gibt es eine Lösung.

Mit einer einmaligen Zahlung vor der Operation können Sie sich zu unterschiedlichen Tarifen versichern. Mehr Informationen finden Sie unter www.beautyprotect.com.